Sie können dieses Anliegen maximal 6 Mal auswählen.
Ein Übertrag ist nur in den folgenden Fällen möglich:
Aufenthaltserlaubnis:
Einem Kind wurde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, welche über den Gültigkeitszeitraum des Reisepasses hinausgeht. Der alte Reisepass, auf den die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde, ist abgelaufen und ein neues Reisepass liegt vor.
Niederlassungserlaubnis:
Der Reisepass, auf den die Niederlassungserlaubnis ausgestellt wurde, ist abgelaufen und ein neuer Reisepass liegt vor.